Für die gewerbsmäßige Beförderungen von Briefsendungen bis 1.000 Gramm gilt nach dem Postgesetz eine generelle Lizenzpflicht. Auf die Erteilung der Lizenz besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Lizenzierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wir haben eine Lizenz zur Erbringung von Postdienstleistungen.

Wir holen Ihre Briefsendung direkt bei Ihnen termingerecht ab und stellen Sie direkt zu. Sie sparen Zeit bei der Zustellung und wir informieren Sie über die ordnungsgemäße und rechtsgültige Auslieferung der Sendung. Beispiele wären Kündigungen oder Zustellung von Schriftstücken.

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